Errechnung der Gebühren wird bearbeitet
Alle Gebühren bitte auf unser Konto überweisen.
Und so geht’s:
Empfänger Verein s’Höfle e.V.
IBAN DE46 6005 0101 0002 2093 73
Betrag XX,XX
Verwendungszweck Kurs XXX am XX.XX.XX mit XX Teilnehmern
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Die Nutzungsgebühr setzt sich aus zwei Anteilen zusammen:
1) pauschale Grundgebühr
2) Betrag pro Teilnehmer
Zur Abrechnung werden drei Möglichkeiten angeboten:‘
1) pro Veranstaltung (einmalig)
2) bei Kurssequenzen z.B. Abrechnungszeitraum je 10 Kurseinheiten
3) bei fortlaufenden Kursen: monatlich pauschal, Mindestlaufzeit 12 Monate.
Grundlage: durchschnittliche Teilnehmerzahl, 7-tägiges Kursintervall.
Pauschale Abrechnung anderer regelmäßiger Kursintervalle nach Absprache.
Rabatte bei Buchung einzelner Räume
Für Kinder und Jugendliche 50% auf die Teilnehmergebühren
Bei Krabbel- und Spielgruppen 1 volle Teilnehmergebühr pro Familie
Alternative Gebührenabrechnungen nach Absprache.
Storno bis 14 Tage vor gebuchtem Termin kostenfrei möglich.
Danach: Raumkosten (ohne Teilnehmergebühr)
Sonstiges
Für Kurse, deren Leitung nicht Vereinsmitglied ist, fällt eine zusätzliche jährliche Versicherungsgebühr von € 50,- an.
Bei privaten Festen wird neben den Gebühren eine Kaution erhoben.
Die Küche kann für Kleinigkeiten (Kaffee kochen, Geschirrnutzung u.ä.)
von allen Gruppen genutzt werden.
Ebenfalls kann das Außengelände bedingt mitgenutzt werden.
Gesonderte oder ausschließliche Nutzung des Außengeländes
(z.B. für Kurse “unterm Dächle“) nach Absprache.
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weitere Optionen im Höfle
INVENTAR – der Standard und zusätzlich Buchbares
STAURAUM für fortlaufende Kurse
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ALLGEMEINES
Sofern es sich bei den Belegungen der Räume um öffentliche Veranstaltungen oder Kurse handelt, werden die Termine und Kontaktdaten kostenlos in den Höflekalender übernommen und sowohl in Printversion im Schaukasten als auch im Rahmen unseres Online-Auftritts publiziert.
Grundlage für alle Belegungen des Höfle sind die Nutzungsbedingungen.
Sie regeln sowohl einmalige Buchungen als auch die Belange von fortlaufenden Kursen.
Private Feste werden mit Rücksicht auf die Nachbarn des Höfle
nur in Sonderfällen genehmigt!